Bockemühl Media
Holger Bockemühl
Oberer Haldenweg 3-5

73760 Ostfildern

Tel.: 0711/84 98 623
Fax: 0711/84 98 624
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USt.-ID: DE247799790

§ 6,7 TDG Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

a.) Unsere AGB´s gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB´s abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller wegen der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

a) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
b) An Mustern, Konzepten, Abbildungen, Layouts und Proben und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
c) Bei Programmierarbeiten kann ein Mehr- oder Minderaufwand von bis zu 5% der veranschlagten Summe entstehen. Dieser kann nicht beanstandet- und muss vergütet werden.
d) Ebenso sind bei Druckerzeugnissen jeglicher Art Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage produktionsbedingt üblich, können nicht beanstandet- und müssen vergütet werden. Abgerechnet wird die gelieferte Menge.
e) Bockemühl Media gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Bockemühl Media liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Bockemühl Media kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

a) Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Firmensitz.
b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme des Kostenvoranschlages fällig. Diese Abschlagszahlung ist sofort fällig.
d) Rechnungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
e) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

f) Im Verzugsfall berechnet Bockemühl Media Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die noch nicht gelieferten Teile eines auftrages zurückzufordern und/oder Internet-Präsenzen des Kunden bis zum Zahlungseingang sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet Bockemühl Media für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,- EUR, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Bockemühl Media vorbehalten.

§ 4 Lieferzeit

a) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
b) Geraten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in Lieferverzug (zum Beispiel durch Lieferverzug durch von uns beauftragte Dritte), so können gegen uns keine Ansprüche geltend gemacht werden und werden ausgeschlossen.
c) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessenen Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich dieser Anspruch auf höchstens 5 % des Rechnungsbetrages.
d) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
e) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 20 % der vereinbarten Vergütung. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 5 Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Mängel eines Teiles der gelieferten Ware / Dienstleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung / Dienstleistung.
c) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt.
d) Sind wir zu Mangelbeseitigung/Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen.
e) Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
f) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
g) Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware und sonst erbrachten Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen sämtlicher Forderungen vor.
b) Der Besteller ist nicht berechtigt, die gelieferte Sache weiterzuverkaufen. Eine Vervielfältigung gelieferter Daten ist ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 7 Gerichtsstand – Erfüllungsort

a) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b) Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.